Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
- Tritt eine der beiden Vertragsparteien innerhalb von acht Wochen vor der Veranstaltung vom Engagement zurück ist eine Konventionalstrafe in Höhe der Gesamtgage an die andere Vertragspartei zu entrichten.
- Tritt eine der beiden Vertragsparteien außerhalb der "Acht Wochen Frist" vom Vertrag zurück ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Gage an die andere Vertragspartei zu entrichten.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtgage zahlbar am Ende der Veranstaltung in Bar.
- Bei Überweisung, nach Absprache, ist der Betrag zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
- Bei Verhinderung durch kurzfristige Erkrankung wird gleichwertiger Ersatz gestellt.
- Höhere Gewalt entbindet von der Konventionalstrafe.
- Die vereinbarte Gage beinhaltet Spesen, Fahrtkosten und Technik. Ausnahmen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.
- Der Musiker erhält Speisen und Getränke im normalen Umfang vom Veranstalter.
- Es gilt als beidseitige Vereinbarung, dass die Gage gegenüber Dritten vertraulich behandelt wird.
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musik- sowie Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
- Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
- Die GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.